Arbeitsmedizinische Untersuchung G 25
Die Berufsgenossenschaft empfiehlt die Untersuchung vor dem ersten Einsatz an mobilen Geräten und dann in regelmäßigen Abständen.
In den Durchführungsanweisungen zu § 7 BGV D 27 steht, dass "die körperliche Eignung durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" festgestellt werden sollte.
Um Unfälle mit Personenschaden oder teure Materialschäden zu vermeiden
empfehle ich diesen kleinen Körpercheck.
Vorgeschrieben ist sie nicht.
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