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Es werden Posts vom Januar, 2021 angezeigt.

Brauche ich einen Staplerschein?

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  Staplerschein andere Bezeichnungen: Flurförderschein, Staplerführerschein, Gabelstaplerschein  oder wie es richtig heißen müsste - Fahrausweis für Gabelstapler - ist die Voraussetzung um einen Gabelstapler bedienen zu dürfen. Vorgabe ist die DGUV 308-001 der Berufsgenossenschaften. Meistens bezieht er sich auf den Frontgabelstapler, kann aber auch auf anderen Flurförderzeugen durchgeführt werden. Entsprechend wird auch nur das bauartliche Prüffahrzeug in den Fahrausweis eingetragen und es darf auch nur diese Bauart gefahren werden.  Die Ausbildung gliedert sich in 3 Stufen: Allgemeine Ausbildung (Stufe 1 - Voraussetzung für Stufe 2) Stufe 2 bei vorhandener Stufe 1 die Erweiterung für weitere Bauarten Stufe 3, zusätzlich die betriebliche Einweisung in die Gabelstapler und die betrieblichen Vorschriften vor Ort. Ich führe nur Inhouse Firmenschulungen durch, mit dem Vorteil das die Einweisung in die Geräte mit der Ausbildung erfolgen kann. Staplerfahrer Ausbildung und Prüfu

Arbeitsmedizinische Untersuchung G 25

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Die Berufsgenossenschaft empfiehlt die Untersuchung vor dem ersten Einsatz an mobilen Geräten und dann in regelmäßigen Abständen. In den Durchführungsanweisungen zu § 7 BGV D 27 steht, dass "die körperliche Eignung durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten"  festgestellt werden  sollte. Um Unfälle mit Personenschaden oder teure Materialschäden zu vermeiden empfehle ich diesen kleinen Körpercheck.  Vorgeschrieben ist sie nicht.

Flurförderzeuge mit Fahrerstand (Schnellläufer, E-Meisen)

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Werden Mitgänger-Flurförderzeuge (Geh-Flurförderzeuge) mit einer Standplattform ausgestattet spricht man von Mitgänger Flurförderzeug mit Mitfahrgelegenheit. Können diese Geräte schneller als 6 km/h fahren, werden sie als Flurförderzeuge mit Fahrerstand bezeichnet. Das bedeutet, der Bediener muss den gleichen Anforderungen wie ein Gabelstaplerfahrer genügen (Ausbildung und schriftliche Beauftragung sind erforderlich)!

Voraussetzung für den Erwerb des Gabelstaplerscheins

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 • 18 Jahre alt • körperlich geeignet (ich empfehle im Vorfeld eine G 25 Untersuchung durchzuführen) • geistige und charakterliche Eignung zum führen eines Gabelstaplers Ausnahme: Aus beruflichen Gründen kann der Fahrausweis eventuell auch früher erworben werden. Dann darf der Gabelstapler unter Aufsicht genutzt werden!  Der Fahrausweis ist der Nachweis über die erfolgte Gabelstaplerfahrer Ausbildung und den Erwerb der entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten. Um das Gerät auch bedienen zu dürfen ist eine Einweisung und Beauftragung durch den Unternehmer erforderlich.  Die gängigen Fahrausweise bieten dafür auch gleich eine Dokumentationsmöglichkeit  an. Eine andere Möglichkeit: Die Berufsgenossenschaften bieten entsprechende Vorlagen als download an. Weitere Info zu Gabelstapler und Fahrausweis unter: Gabelstaplerfahrerausbildung

Gabelstaplerfahren kann jeder!

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  Dieser Irrtum führt immer wieder zu schweren Unfällen – 2016 gab es ca. 12700 meldepflichtige Unfälle (3 Tage oder mehr arbeitsunfähig; Quelle DGUV). Ein Problem – die Sicht! Hier die Sicht des Staplerfahrers beim Stapeln von Gitterboxen.  Und dieser Stapler bietet noch eine gute Übersicht!  Zusätzliche Anbaugeräte verschärfen noch das Problem. Hinzu kommt noch die Beweglichkeit, dass die Lenkung hinten ist und beim Rangieren der hintere Bereich schlecht einsehbar ist. Obendrein kommen noch mangelhafte Kenntnisse der Staplerfahrer und die falsche Gefahreneinschätzung der Mitarbeiter. Da hilft nur: Schulen und regelmäßig unterweisen gemäß DGUV 308-001