Brauche ich einen Staplerschein?

 

Staplerschein

andere Bezeichnungen: Flurförderschein, Staplerführerschein, Gabelstaplerschein 

oder wie es richtig heißen müsste - Fahrausweis für Gabelstapler - ist die Voraussetzung um einen Gabelstapler bedienen zu dürfen. Vorgabe ist die DGUV 308-001 der Berufsgenossenschaften. Meistens bezieht er sich auf den Frontgabelstapler, kann aber auch auf anderen Flurförderzeugen durchgeführt werden. Entsprechend wird auch nur das bauartliche Prüffahrzeug in den Fahrausweis eingetragen und es darf auch nur diese Bauart gefahren werden. 

Die Ausbildung gliedert sich in 3 Stufen:

  • Allgemeine Ausbildung (Stufe 1 - Voraussetzung für Stufe 2)
  • Stufe 2 bei vorhandener Stufe 1 die Erweiterung für weitere Bauarten
  • Stufe 3, zusätzlich die betriebliche Einweisung in die Gabelstapler und die betrieblichen Vorschriften vor Ort.

Ich führe nur Inhouse Firmenschulungen durch, mit dem Vorteil das die Einweisung in die Geräte mit der Ausbildung erfolgen kann.



Staplerfahrer Ausbildung und Prüfung zum Gabelstaplerfahrer

können sowohl auf Frontstapler als auch auf Schubmaststapler durchgeführt werden.

Der Staplerführerschein ist Bauart bezogen. Einen Gabelstaplerschein der automatisch alle Geräte abdeckt gibt es nicht.
Das bedeutet aber auch, Fahrerstandgeräte mit Mitfahrgelegenheit (Schnellläufer > 6 km/h) benötigen eine eigene Schulung mit praktischer Prüfung. Geräte bis 6 km/h eine Einweisung und Beauftragung.

Die Schulung der Mitarbeiter liegt in der Verantwortung des Unternehmers. Das bedeutet: Die Mitarbeiter vor dem ersten Einsatz an den Geräten und dann  mindestens einmal jährlich zu schulen. Dies ist auch zu dokumentieren. Der Unternehmer hat auch dafür zu sorgen, daß Unbefugte diese Geräte nicht benutzen können!


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