Brauche ich einen Staplerschein?
Staplerschein
andere Bezeichnungen: Flurförderschein, Staplerführerschein, Gabelstaplerschein
oder wie es richtig heißen müsste - Fahrausweis für
Gabelstapler - ist die Voraussetzung um einen Gabelstapler bedienen zu dürfen.
Vorgabe ist die DGUV 308-001 der Berufsgenossenschaften. Meistens bezieht er
sich auf den Frontgabelstapler, kann aber auch auf anderen Flurförderzeugen
durchgeführt werden. Entsprechend wird auch nur das bauartliche Prüffahrzeug in
den Fahrausweis eingetragen und es darf auch nur diese Bauart gefahren werden.
Die Ausbildung gliedert sich in 3 Stufen:
- Allgemeine Ausbildung (Stufe 1 - Voraussetzung für Stufe 2)
- Stufe 2 bei vorhandener Stufe 1 die Erweiterung für weitere Bauarten
- Stufe 3, zusätzlich die betriebliche Einweisung in die Gabelstapler und die betrieblichen Vorschriften vor Ort.
Ich führe nur Inhouse Firmenschulungen durch, mit dem
Vorteil das die Einweisung in die Geräte mit der Ausbildung erfolgen kann.
Staplerfahrer Ausbildung und Prüfung zum Gabelstaplerfahrer
können sowohl auf Frontstapler als auch auf Schubmaststapler
durchgeführt werden.
Der Staplerführerschein ist Bauart bezogen. Einen
Gabelstaplerschein der automatisch alle Geräte abdeckt gibt es nicht.
Das bedeutet aber auch, Fahrerstandgeräte mit Mitfahrgelegenheit (Schnellläufer
> 6 km/h) benötigen eine eigene Schulung mit praktischer Prüfung. Geräte bis 6 km/h eine Einweisung und Beauftragung.
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