Flurförderzeuge mit Fahrerstand (Schnellläufer, E-Meisen)


Werden Mitgänger-Flurförderzeuge (Geh-Flurförderzeuge) mit einer Standplattform ausgestattet spricht man von Mitgänger Flurförderzeug mit Mitfahrgelegenheit.

Können diese Geräte schneller als 6 km/h fahren, werden sie als Flurförderzeuge mit Fahrerstand bezeichnet. Das bedeutet, der Bediener muss den gleichen Anforderungen wie ein Gabelstaplerfahrer genügen (Ausbildung und schriftliche Beauftragung sind erforderlich)!

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