Voraussetzung für den Erwerb des Gabelstaplerscheins

 • 18 Jahre alt

körperlich geeignet (ich empfehle im Vorfeld eine G 25 Untersuchung durchzuführen)

geistige und charakterliche Eignung zum führen eines Gabelstaplers

Ausnahme: Aus beruflichen Gründen kann der Fahrausweis eventuell auch früher erworben werden. Dann darf der Gabelstapler unter Aufsicht genutzt werden! 


Der Fahrausweis ist der Nachweis über die erfolgte Gabelstaplerfahrer Ausbildung und den Erwerb der entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten. Um das Gerät auch bedienen zu dürfen ist eine Einweisung und Beauftragung durch den Unternehmer erforderlich. 
Die gängigen Fahrausweise bieten dafür auch gleich eine Dokumentationsmöglichkeit  an. Eine andere Möglichkeit: Die Berufsgenossenschaften bieten entsprechende Vorlagen als download an.


Weitere Info zu Gabelstapler und Fahrausweis unter:

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